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Geschäftsbedingungen Togrund GmbH

Mgldb. HRB 1862 Stand: Juni 2007

1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für die künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Der Kunde ist 6 Wochen an seinen Antrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang bei uns die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

1.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

1.4 Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln. Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den Kaufvertrag als solchen unberührt.

Software

1.5 Gegenstand des Vertrages sind.

- die Überlassung von Betriebssoftware gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung,

- die Überlassung von Standard-Software gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung,

- die Entwicklung und Überlassung von Individualsoftware gemäß Systemanalyse und/oder Pflichtenheft

1.6 Standard-Software überlassen wir dem Kunden einschließlich eines Exemplars der Anwender-Dokumentation mit Bedienungsanleitung in gedruckter oder elektronischer Form.

1.7 Der Umfang der Individualsoftware richtet sich nach dem Pflichtenheft.

1.8 Die Wartung und Pflege der Software und Dokumentation gehören nicht zum Leistungsumfang. Hierüber ist eine Wartungsvereinbarung für Software-Produkte gesondert abzuschließen.

1.9 Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung des Lieferscheines abzunehmen. Unterzeichnet der Kunde den Lieferschein nicht, so gilt die Software bei Einsatz durch den Kunden, spätestens jedoch 4 Wochen nach tatsächlicher Übernahme, als abgenommen.

1.10 Die Einarbeitung des Kunden in überlassene Software führen wir gegen gesonderte Berechnung gemäß der jeweils gültigen Einarbeitungs-Preisliste durch.

1.11 Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Sub-Unternehmer einzuschalten.

1.12 Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistung erforderlich sind.

1.13 Der Kunde wird uns auf Anforderung Testdaten und Testzeiten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen.

1.14 Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.

1.15 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.

1.16 Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können. Wir gewährleisten während 6 Monaten ab Programmübergabe, dass nachvollziehbare Programmfehler, die der Kunde uns schriftlich unverzüglich mitteilt, kostenlos behoben werden.

1.17 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Software oder Softwareteile, die vom Kunden geändert oder erweitert wurden.

1.18 Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen oder vom Softwarevertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung sind ausgeschlossen.

1.19 Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.

1.20 Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z .B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, wegen unerlaubter Handlung und Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Die Waren werden gemäß den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet.

2.2 Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige Installations-Preisliste.

Telefonische Dienstleistungen sind kostenpflichtig und werden im Viertelstundentakt nach der jeweils gültigen Telefonsupport-Preisliste abgerechnet.

2.3 Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 3 Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird.

2.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu entrichten hat.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Lieferungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Rechnungen über Software, Dienstleistungen, gebrauchte Maschinen, Reparaturen und Ersatzteile sind sofort ohne Abzug zahlbar.

2.6 Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind.

2.7 Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite – mindestens jedoch 3 % über dem Bundesbank-Diskontsatz – zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

2.8 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2.9 Wir sind berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden, pauschal 30% des Kaufpreises oder Ersatz des nachgewiesenen höheren Schadens, als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.10 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Termine

3.1 Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden.

3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde Vollkaufmann, so steht ihm das vorbezeichnete Recht erst dann zu, wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert.

3.4 Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen, statt des Rechts nach Ziffer 3.2, bleibt unberührt.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Die Lieferung von Büromöbeln und Maschinen erfolgt im Rahmen des Werknahverkehrs (30 km-Radius) frei Haus. Bei Post-, UPS- oder Bahnversand werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

4. 2 Sind Teillieferungen erwünscht oder wegen der Lieferfristen unserer Lieferanten erforderlich, so wird jede Teillieferung sofort berechnet.

4.3 Bei schweren oder sperrigen Einrichtungsgegenständen und Maschinen, die wegen ungünstiger baulicher Verhältnisse im Hause und in den Räumlichkeiten des Kunden nur mit nicht einkalkulierten Aufwendungen transportiert werden können, behalten wir uns die Berechnung der zusätzlich anfallenden Selbstkosten vor.

4.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Gewähr- Garantieleistung und Haftung

5.1 Die Gewähr- und Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers werden an den Kunden weitergegeben. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit eine Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.2 Für gebrauchte Geräte gilt die gesetzliche Regelung. Ausgenommen hiervon sind Stundenlöhne und die Fahrt­kostenpauschale sowie das Verbrauchsmaterial.

5.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal vornehmen lässt.

5.4 Der Kunde muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und eine eidesstattliche Versicherung, die vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus.

5.5 Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.

5.6 Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.

6.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist, über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.

6.3 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzugs auf unser erstes Anfordern seine Kunden, an die er unsere Ware verkauft hat und diese noch nicht bezahlt ist, zu benennen.

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

7. Support-Leistungen

7.1 Soweit der Kunde Unterstüzungsleistungen in Anspruch nimmt, die nicht durch die Firma Togrund im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen geschuldet sind, sind diese gesondert zu vergüten.

Solche Unterstützungsleistungen sind u. a. telefonische, per Internet oder sonstige, nicht persönliche, Hilfsleistungen zur Beseitigung von Störungen, die etwa auf Bedienungsfehlern, sonstige unsachgemäße Behandlung, technische Eingriffe seitens des Kunden oder Dritter oder sonstiger, nicht von der Firma Togrund zu vertretenen Einflüssen beruhen.

7.2 Die Zahlungsverpflichtung berührt jedwede, nicht persönliche, Unterstützungsleistung, sei es zur Beseitigung von Störungen bei der Hardware als auch bei der Software.

8. Sonstiges

8.1 Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden die zur Auftragsbearbeitung notwendigen Daten, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit es für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist, verarbeitet und übermittelt.

8.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

8.3 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Mönchengladbach, nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht.

 

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